International fliegen.

Die Rechtslage zum fliegen von Drohnen (Multikopter) wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Um weltweit für Film & Werbeproduktionen im Einsatz sein zu können, versuchen wir nach und nach für die wichtigsten Länder, aus sicht der Filmproduktion, die gewerbliche Lizenz zum fliegen zu erhalten. Für manche Länder reicht es aus, eine schriftliche Genehmigung für den Einsatz der Drohne für Luftaufnahmen zu beantragen, in anderen Ländern muss der Pilot wiederum vor Ort eine umfangreiche Prüfung ablegen um mit einem Kopter fliegen zu dürfen. Wir haben die gewerbliche Drohnen Lizenz für Deutschland, Österreich, Spanien und USA. Relativ unkompliziert ist darüber hinaus der Einsatz von Drohnen in der Schweiz, in Polen und Schweden.

Seit 2017 gilt in Deutschland die Drohnenverordnung, welche auch den Kenntnisnachweis als Grundvoraussetzung für den Einsatz der Drohne ab 2kg grundsätzlich vorschreibt. Hier muss der Multikopterpilot eine schriftliche Theorieprüfung bestehen um die Drohne steigen lassen zu können. Aber dann darf die Drohne auch nicht einfach überall eingesetzt werden. Hier ist immer eine genaue Prüfung des Einsatzortes notwendig um ggf. eine weitere Genehmigung beantragen zu können. Für Bayern haben wir z.B. die Allgemeine Ausnahmegenehmigung von einigen Betriebsverboten der Drohnenverordnung. Kurz zusammengefasst, dürfen wir hiermit einige Abstandsregeln in der 1:1 Regelung umgehen. Sind z.B. für Bundesfernstraßen 100m seitlicher Abstand in der Drohnenverordnung geregelt, so können wir mit der Drohne solange näher an die Bundesfernstraße heran fliegen, solange die Flughöhe geringer oder gleich wieder Abstand ist (50m Flughöhe der Drohne, Mindestabstand zur Bundesfernstraße = 50m). Sind Luftaufnahmen in einer Großstadt wie München geplant, so bedarf es eine ausführliche Planung um überhaupt fliegen zu können.

In Österreich wird je nach Einsatzgebiet der Drohne in unterschiedliche Kategorien unterteilt. So können Quadrokopter bei der Austro Control GmbH grundsätzlich nur für die Kategorie A zugelassen werden. Die Kategorie A umfasst hier nur unbebautes Gebiet. Im Grunde kann damit nur über Wald und Wiesen geflogen werden. Sobald der Drehort z.B. innerhalb einer Ortschaft stattfindet sind höhere Kategorien notwendig. Für die höheren Kategorien sind besondere technische Auflagen an die Drohne gestellt. So muss unter anderem eine einfache Redundanz für sämtliche essentiellen Bauteile vorliegen. Jedes technische Modul muss ausfallen können, ohne das Die Drohne unkontrolliert zu Boden fällt. Nachdem eine Drohne immer mindestens 4 Rotoren (Quadrokopter) benötigt um fliegen zu können, sind in den höheren Kategorien mindestens 6 Rotoren (Hexakopter) vorgeschrieben. Fällt beim Hexakopter ein Motor oder Rotor aus, so kann mit den verbleibenden 5 bzw. 4 Rotoren noch sicher gelandet werden. Neben den technischen Anforderungen an den Hexakopter muss der Drohnen Pilot auch eine Luftrechtliche Prüfung ablegen um in Österreich in den höheren Kategorien die Drohne für Luftaufnahmen fliegen zu lassen. Alle unsere Kameradrohnen- Systeme haben eine Zulassung um in Österreich fliegen zu können. Unser großer Hexakopter (DJI Matrice 600 Pro) hat hier durch einen Umbau auch die höchste Zulassung für die Kategorie C (als allgemeine Genehmigung) und als Einzelgenehmigung die Möglichkeit für Kategorie D zugelassen zu werden.

Für Spanien haben wir die gewerbliche Drohnen Genehmigung für die Kategorie 0-5 kg und 5-15kg. Hier muss der Drohnen Pilot eine umfangreiche Schulung mit anschließender Prüfung ablegen. Erst dann darf in Spanien für professionelle Einsätze z.B. Autowerbung, TV Dokumentation, Show und Filmproduktion geflogen werden.

Auch für die USA haben wir eine gewerbliche Drohnen Genehmigung (Part 107) und dürfen hier in allen US Bundesstaaten Multikopter mit einem Abfluggewicht bis zu 25kg starten lassen. Neben den kompakten Systemen wie DJI Inspire 2 mit X7 Kamera, können wir auch hier schwere High End Setups wie Arri Alexa Mini oder RED Epic Helium 8K mit der Drohne fliegen.

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